Wie viele Stunden kann ich neben dem Studium arbeiten?
Damit dein Studium als deine Hauptbeschäftigung angesehen wird, darfst du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. In den Semesterferien hingegen darfst du sogar in Vollzeit arbeiten. Um deinen Studierendenstatus zu behalten, darfst du innerhalb eines Beschäftigungsjahres nicht mehr als 26 Wochen die 20 Stunden-Arbeitszeit pro Woche überschreiten.
Wie viel darf man als Student verdienen?
Während dein Studierendenstatus lediglich von deiner Arbeitszeit abhängt, gibt es einige Aspekte, für die die Höhe deines Verdienstes eine Rolle spielt.
Wenn du dein Studium direkt nach der Schule aufnimmst, bist du in der Regel weiterhin familienversichert. Während deines Studiums kannst du ohne Probleme einem Minijob nachgehen. Solange dein Verdienst unter der Grenze von 6250 € pro Kalenderjahr liegt, bleibst du beitragsfrei familienversichert.
Ab einem Verdienst von 10.908 € im Jahr musst du als Student – zusätzlich zu deinen Versicherungsbeiträgen – Steuern zahlen. Diese Grenze nennt man Steuerfreibetrag, das heißt, dass für alle Verdienste unter dieser Grenze keine Steuern gezahlt werden müssen. Übrigens wird der Steuerfreibetrag jedes Jahr ein wenig angepasst.
Wie beeinflusst dein Verdienst Kindergeld und BAföG?
Im Alter zwischen 18 und 25 erhalten junge Erwachsene weiterhin Kindergeld, wenn sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Aktuell liegt der Kindergeldsatz bei 250 € (2023). Die Höhe des Verdienstes spielt für deinen Anspruch auf Kindergeld keine Rolle. Das Kindergeld steht dir zu, wenn du neben deinem Studium wöchentlich maximal 20 Stunden arbeitest. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du die 20 Stunden pro Woche sogar überschreiten, solange du im Jahresdurchschnitt auf 20 Arbeitsstunden wöchentlich kommst. Es bietet sich also an, es arbeitstechnisch während der Vorlesungszeit etwas ruhiger anzugehen, damit du dich auf dein Studium konzentrieren kannst. Dafür kannst du deinen Geldbeutel in den Semesterferien ordentlich aufstocken.
Wie viel darf man bei BAföG-Bezug verdienen?
Wenn du BAföG beziehst, musst du darauf achten, die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten, damit du den vollen, dir zustehenden BAföG-Satz erhältst. Aktuell darfst du einem 520-Euro-Minijob nachgehen, ohne Kürzungen befürchten zu müssen. Wenn du studieren und arbeiten kombinieren möchtest, bietet es sich häufig an, deine Stunden während der Vorlesungszeit herunterzuschrauben und in den Semesterferien mehr zu arbeiten. Das ist möglich, wenn du BAföG beziehst, da dein Bruttoeinkommen 6250 € pro Kalenderjahr nicht überschreiten darf. Wie sich dein Jahreseinkommen auf die Monate verteilt, spielt für deine BAföG-Förderung keine Rolle.
Beispiel 1: Du möchtest Studium und Arbeit entspannt kombinieren und verdienst jeden Monat 520 €. So kannst du dich auf ein regelmäßiges Einkommen einstellen.
Beispiel 2: Während der Vorlesungszeit zu arbeiten, macht dir wenig aus, aber in der Klausurenphase brauchst du definitiv mehr Zeit zum Lernen?
Du kannst während der Vorlesungszeit 520 € verdienen, während der Klausurenphase arbeitest du hingegen nur die Hälfte der Stunden und verdienst 260 €. Dafür erhöhst du deine Stunden in den Semesterferien um 50 %, sodass du 780 € pro Monat verdienst.
Beispiel 3: Fürs Lernen brauchst du auch schon während der Vorlesungszeit viel Zeit und ein Job passt dir zeitlich nicht in den Stundenplan?
Kein Problem, denn du kannst in den Studienmonaten auch komplett auf das Arbeiten verzichten und dich voll und ganz deinem Studium widmen. Dafür arbeitest du in den Semesterferien so viel du möchtest, solange du in diesen Monaten 6250 € nicht überschreitest. Ein Semesterferienjob bietet sich wunderbar an, um Studium und Arbeit getrennt voneinander zu takten.
Damit du deine individuellen Bedürfnisse beim Arbeiten neben dem Studium erfüllen kannst, sind eine gute Planung und ein flexibler Job notwendig. Als Promoter neben dem Studium kannst du deine Arbeitszeit flexibel mit deinem Stundenplan koordinieren und an deine Bedürfnisse anpassen.
Kann ich neben dem dualen Studium arbeiten?
Möchtest du dual studieren, ist es grundsätzlich möglich, aber nicht so einfach, zusätzlich einem Nebenjob nachzugehen. Zunächst einmal musst du, da du schon bei einem Unternehmen angestellt bist, deinen Nebenjob bei deinem Arbeitgeber anmelden und mit ihm abstimmen. Auch wenn sich das in den meisten Fällen leicht klären lässt, solltest du bedenken, dass du als dualer Student sowieso schon Studium und Arbeit kombinierst. In den meisten Fällen hast du daher ein ausreichendes Gehalt, für das du allerdings viel Zeit aufwenden musst. Denn in den Semesterferien arbeitest du bei deinem Unternehmen klassischerweise in Vollzeit. Solltest du dennoch Zeit für einen Nebenjob finden, solltest du beachten, dass für dich Steuern anfallen, wenn du den Steuerfreibetrag von 10.908 € im Jahr überschreitest.
Welche Formen für Arbeit gibt es neben dem Studium?
Job ist nicht gleich Job. Es gibt verschiedene Formen von Angestelltenverhältnissen, die du als Student wahrnehmen darfst – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen.
Minijob
Als Minijobs werden geringfügige Beschäftigungen bezeichnet, die ein monatliches Arbeitsentgelt von 520 € nicht überschreiten. Je nach Stundenlohn kann die Anzahl der Stunden variieren, die man für einen Minijob aufwendet. Es gilt allerdings der gesetzliche Mindestlohn, bei dem mit ca. 40 Stunden pro Monat gerechnet werden kann.
Midijob
Wenn du deinen Minijob ausweiten möchtest, um dir neben dem Studium mehr Geld dazuzuverdienen, bietet sich der Midijob an. Er ist eine Art Zwischenform des Minijobs und einem voll sozialversicherungspflichtigen Job. In dem Bereich zwischen der Minijob-Einkommensgrenze von 520 € und einem Einkommen von 2.000 € monatlich gelten für dich als Student Sonderregeln. Zwar musst du Sozialversicherungsbeiträge zahlen, allerdings sind die Beiträge zu deinen Gunsten reduziert.
Werksstudent
Möchtest du einem Werksstudentenjob nachgehen, arbeitest du neben dem Studium in einem Unternehmen. Du darfst während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien fällt diese Grenze weg. Eine Verdienstgrenze gibt es theoretisch nicht, allerdings solltest du die Auswirkungen deines Verdienstes auf BAföG, Steuern und Versicherungen kennen. Besonders, wenn du eine Werksstudentenstelle annehmen kannst, die inhaltlich mit deinem Studium zusammenhängt, bietet sich dir eine großartige Möglichkeit, um die Praxis deines Berufsfelds kennenzulernen.
Selbstständigkeit
Neben dem Studium eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, ist kein Problem. Du solltest bedenken, dass du innerhalb der Vorlesungszeit 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht überschreiten darfst, damit deine Haupttätigkeit weiterhin das Studium ist. Eine Verdienstgrenze gibt es nicht, jedoch wirkt sich die Höhe deines Verdienstes auf Steuern, BAföG und Versicherungen aus.
Als nebenberuflich selbstständiger Student musst du dich allerdings um mehr Dinge selbst kümmern als du in einem Beschäftigtenverhältnis müsstest. So musst du deine selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt melden und jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen. Außerdem kann es sein, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Das entscheidet das Finanzamt.