Steuerklassen für Hosts & Messehostessen

Jeder kennt sie, aber niemand beschäftigt sich gern mit ihnen: Steuern und die dazugehörigen Steuerklassen. Dabei ist jeder Arbeitnehmer, der in seinem Job mehr als 450 Euro verdient, einer Steuerklasse zugeordnet. In der Promotion-Branche betrifft das vor allem Messehosts und Hostessen - selbstständig arbeitende Promoter arbeiten auf Rechnung und haben daher keine Steuerklasse, sondern unterliegen einer vom Finanzamt individuell festgelegten Einkommenssteuer.

In welche der sechs Steuerklassen ein Host oder eine Hostess fällt, hängt übrigens einzig und allein vom Familienstand ab. Steuerklasse I betrifft beispielsweise Ledige oder Geschiedene, Steuerklasse II gilt in der Regel für Alleinerziehende, in deren Haushalt Kinder leben.

Fachleute behaupten, dass in keinem Land so viel Steuerliteratur geschrieben würde, wie in Deutschland – in Sachen Komplexität sucht unser Steuersystem seinesgleichen. Ein guter Steuerberater ist da Gold wert: Er behält den Durchblick und kann einem erhebliche Abgaben ersparen. Allerdings lässt der Fachmann seine Arbeit auch etwas kosten.

Wer die Steuererklärung deshalb selbst übernehmen möchte, muss sich gründlich in die Materie einarbeiten, um am Ende wirklich Geld zu sparen.

Online gibt es etliche Hilfestellungen die diesem Thema. Das Portal www.steuerklassen.com überzeugt beispielsweise mit nützlichen Tools – dazu zählen:

  • ein Steuerklassen Empfehlungstool, mit dem du deine Steuerklasse ermitteln kannst.
  • in Steuerklassenrechner, der hilfreich ist, wenn du vor der Entscheidung stehst, die Steuerklasse zu wechseln, um Steuern zu sparen.
  • ein Brutto-Netto-Rechner, um das Nettogehalt (also das tatsächliche Gehalt nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern) zu ermitteln.
  • die Sidebar „Top Serien zum Thema Geld“ liefert zudem hilfreiche Informationen über Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer & Co.

Weitere Informationen

Gehaltsrechner von lohnexperte.de
Ratgeber-Artikel von arbeitsrechte.de