1. Hast du die Rechnung richtig gestellt?
Wie man eine korrekte Rechnung stellt findest du unter:
Rechnungsstellung bei Promotion-Aufträgen
Außerdem hat promotionbasis.de für dich ein nützliches Tool zum Erstellen von Rechnungen bereitgestellt.
Du findest das Rechnungstool im eingeloggten Zustand hier:
Mein Byll-Account
Dieses hilft, schnell und unkompliziert Rechnungen zu schreiben. Wichtig: Auf dem elektronischen Weg versandte Rechnungen benötigen eine digitale Signatur, sonst entfällt für deine Auftraggeber der Vorsteuerabzug.
2. Das Zahlungsziel ist noch nicht erreicht
Auf den Rechnungen muss ein Zahlungsziel angegeben sein. Als Promoter mit Gewerbeschein stellst du ein Unternehmen dar. Zahlungsziele von bis zu 30 Tagen sind in dieser Branche nicht ungewöhnlich und durch das BGB gedeckt.
Du kannst zwar kürzere Zahlungsziele auf deiner Rechnung aufführen, aber daran halten muss sich im Sinne des BGB niemand. Daher kann es schon mal fünf Wochen dauern, bis das Geld auf dem Konto ist. Denn du darfst nicht vergessen, dass deine Rechnung zwei Tage Postweg benötigt und weiterhin zwei bis drei Bankgeschäftstage anfallen. Dazu kommt das oben erwähnte Zahlungsziel von vier Wochen.
3. Hast du einwandfrei und korrekt gearbeitet?
Schwarze Schafe unter den Promotern gibt es immer wieder: Zu früh nach Hause gegangen, zu lange Pausen, Zeiten falsch aufgeschrieben oder Ware mitgenommen ... diese Liste der Unzulänglichkeiten ist bei einigen Promotern leider ziemlich lang.
Am besten ist, du lässt dir an entsprechender Stelle bescheinigen, dass du korrekt gearbeitet hast. Hast du deine Leistungen nicht exakt erbracht oder deine Pflichten verletzt, kann der Auftraggeber nach § 280 ff. BGB dein Gehalt mindern oder ganz streichen.
4. Der Auftraggeber ist insolvent
In diesem Fall sieht es für dich – offen gesagt – schlecht aus. Im Zuge des höchstkomplizierten Insolvenzverfahrens erhält man je nach Rangklasseneinteilung häufig gar nichts oder nur Teile der ausstehenden Summe. Das geht auch uns so.
Den Mahnweg beschreiten
Kann oder will eine Agentur / ein Jobanbieter nicht zahlen, hast du die Möglichkeit des Mahnweges und des anschließenden Klageweges.
Gehe wie folgt vor:
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Versende eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und absoluter Datumsangabe (mind. acht Tage, besser sind 14 Tage) per Einschreiben mit Rückschein.
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Erhältst du nach dieser Frist keine Reaktion, versende eine Mahnung. Hast du durch die Nichtzahlung der Rechnung entstandene Kosten (Telefon etc.), die du einwandfrei nachweisen kannst, kannst du diese in der Mahnung geltend machen.
Wenn daraufhin keinerlei Reaktion kommt, kannst du ...
a) einen Rechtsanwalt beauftragen, der deine Rechte vertritt. Das ist teuer, aber du kannst die Anwaltskosten steuerlich geltend machen oder der Agentur / dem Jobanbieter in Rechnung stellen.
b) selbst zum Amtsgericht gehen und ein Mahnverfahren veranlassen. Das kostet in der Regel nichts. Der Auftraggeber wird dann von Amts wegen zur Zahlung aufgefordert. Er hat dann nur noch die Möglichkeit zu widersprechen.
c) Zusätzlich empfehlen wir unseren Nutzern gerne mediafinanz.de – Inkasso ohne Vorleistung. Die Kosten werden im Erfolgsfall direkt beim Schuldner eingezogen, im Nicht-Erfolgsfall bleibt der Schaden des Inkasso-Vorgangs bei Mediafinanz. Es entstehen nach unserem jetzigen Kenntnisstand keine Extrakosten für dich.