Der Dienstwagen

Als selbstständiger Promoter bist du viel unterwegs und kannst auf ein Auto kaum verzichten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für deinen Dienstwagen steuerlich geltend zu machen. Entscheidend ist, ob du den PKW überwiegend beruflich oder privat nutzt.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Entfernungspauschale: PKW im Privatvermögen
  • Ein-Prozent-Regelung: PKW im Betriebsvermögen
  • Fahrtenbuch: PKW im Betriebsvermögen

Entfernungspauschale

Wenn du deinen PKW im Privatvermögen belässt, kannst du die betrieblichen Fahrten pauschal mit 38 Cent pro Kilometer bis zu einem Höchstbetrag von 4.500,00 Euro pro Kalenderjahr als Betriebsausgabe ansetzen. Dazu muss deine betriebliche Nutzung des Fahrzeuges maximal 50 Prozent betragen.

Ein-Prozent-Regelung

Wenn du deinen PKW dem Betriebsvermögen zugeordnet hast, kann der Brutto-Listenpreis des Wagens sechs Jahre lang von der Steuer abgezogen werden (Abschreibung). Der Listenpreis ermittelt sich aus der Preisempfehlung des Herstellers plus Kosten für die Sonderausstattung. Bei der Ein-Prozent-Regelung wird monatlich ein Prozent von diesem Betrag versteuert. Voraussetzung ist, dass du glaubhaft machen kannst, dass der Anteil der betrieblichen Nutzung über 50 Prozent liegt. Wenn du nachweisen willst, dass du den Dienstwagen nur in geringem Umfang privat nutzt, empfiehlt sich das Führen eines Fahrtenbuches.

Fahrtenbuch

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch von Beginn deiner Geschäftstätigkeit an, hält dir mit einwandfreien Belegen alle Möglichkeiten offen. Es muss zeitnah, ordentlich und übersichtlich geführt werden und in einer gebundenen oder in sich geschlossenen Form vorliegen. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich oder müssen zumindest klar erkennbar sein. Die im Fahrtenbuch enthaltenen Daten müssen fortlaufend sein. Deshalb darfst du das Fahrtenbuch nicht nachträglich am Ende des Jahres führen, keine losen Zettel verwenden und auch kein Tabellenprogramm (z. B. Excel).

Folgende notwendige Angaben musst du für betriebliche Fahrten angeben:

» Datum

» Reiseziel und Reiseroute

» Kilometerstand am Anfang und am Ende der Fahrt

» Reisezweck (Namen der Geschäftspartner und Kunden)

Wenn du dein Fahrzeug privat nutzt, musst du natürlich nur den Kilometerstand notieren. Besteht eine berufliche Fahrt aus mehreren Abschnitten, musst du die einzelnen Stationen der Reise in der korrekten Reihenfolge auflisten. Wenn du deinen PKW während der Reise auch privat nutzt, musst du das im Fahrtenbuch vermerken.

Ob du den tatsächlichen privaten Anteil versteuern oder die Ein-Prozent-Regelung nutzen solltest, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Anteil der privaten Nutzung, dem Wert des PKWs und der Höhe deines Einkommens und damit deines Steuersatzes. In den meisten Fällen empfiehlt sich die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung, es sei denn, du hast einen sehr wertvollen PKW und einen hohen Steuersatz. Die für deinen Fall günstigste Lösung lässt du am besten mithilfe deines Steuerberaters ermitteln.

Der Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ

Seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag neu geregelt. Für betrieblich genutzte Fahrzeuge ist nun eine monatliche Gebühr von 6,12 Euro pro Wagen fällig, allerdings ist ein Fahrzeug pro Betriebsstätte beitragsfrei. Besitzt du nur einen Dienstwagen, so musst du dafür nicht extra zahlen.

Weitere Infos

Das Fahrtenbuch
Die Ein-Prozent-Regelung
Die wichtigsten Begriffe aus dem Bereich Kfz-Leasing
Der Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag - Kraftfahrzeuge