Krankheit bedeutet also Einkommensverlust. Für einen kleinen Betrieb steht da schnell die Existenz auf dem Spiel. Und zwar nicht nur die des Betriebes: Zwischen Geschäftserfolg und persönlichem finanziellem Auskommen verlaufen die Linien für Selbstständige fließend.
Vorsorgen ist wichtig!
Mit einer Krankentagegeldversicherung sorgst du vor: Im Rahmen einer solchen Police kann das durchschnittliche Einkommen aus deiner freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit versichert werden. Ab wann das Krankentagegeld gezahlt werden soll, bestimmst du. Geleistet wird nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit – auch an Sonn- und Feiertagen – und solange du arbeitsunfähig bist.
Die Krankenhaus-Tagegeldversicherung
Eine sinnvolle Ergänzung für den Fall einer stationären Behandlung bietet die Krankenhaus-Tagegeldversicherung. Das Telefon am Bett, die tägliche Zeitung, der kleine Einkauf am Krankenhauskiosk belastet dein Portemonnaie. Vielleicht schlagen auch noch Ausgaben für Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe zu Buche. All diese Kosten kannst du mit einer Krankenhaus-Tagegeldversicherung auffangen - und dich somit auf deine Genesung konzentrieren.
Wann habe ich Anspruch auf Krankentagegeld?
In einer gesetzlichen Krankenkasse hast du bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes einen Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von maximal 70 Prozent deines letzten Brutto-Arbeitsentgelts ab der siebten Krankheitswoche. Bei Zahlung eines erhöhten Beitragssatzes ist auch ein früherer Zeitpunkt möglich. Wenn du nur den reduzierten KV-Beitragssatz zahlst, hast du keinen Anspruch auf Krankentagegeld.
Zusätzlich empfiehlt sich ein privater stationärer Zusatz zu deiner gesetzlichen Krankenversicherung, um die Wahlfreiheit zu haben (Arzt, Krankenhaus, Behandlungsmethode, Ein- oder Zweibettzimmer).
In einer privaten Krankenversicherung kannst du deinen Tarif so wählen, dass alle für dich wichtigen Leistungen erbracht werden.