Die Kapitallebensversicherung
Gewöhnlich richten sich Kapitallebensversicherungen nach dem Rechnungszins bzw. Garantiezins. Dieser liegt aktuell bei 0,25 Prozent und dient der Berechnung der Kapitaldeckung von Versicherungsunternehmen. Der Zins wird für einen bestimmten Zeitraum vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) festgelegt. Wenn ein Vertrag binnen dieses Zeitraumes unterschrieben wurde, gilt der Zins bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Der Versicherungsfall kann bei einer Kapitallebensversicherung entweder der Tod oder aber das Erleben eines festgesetzten Zeitpunktes sein. Im Falle des Ablebens wird die Versicherungssumme an eine benannte Person ausgezahlt, im Falle des Erlebens, meist das Renteneintrittsalter, an den Versicherten.
Möglich ist auch eine Auszahlung in zuvor vereinbarten Raten, die dann praktisch einer Rente gleich kämen.
Die Risikolebensversicherung
Lebensversicherungen haben neben der Altersvorsorge auch die wichtige Funktion, Hinterbliebene im Fall des vorzeitigen Todes der versicherten Person abzusichern. Eine Risikolebensversicherung ist bereits für wenige Euro monatlich erhältlich und sichert das Todesrisiko finanziell ab. Bereits mit der ersten Beitragszahlung ist die Versicherungssumme garantiert.
Die Beitragshöhe ist abhängig von der gewünschten Versicherungssumme – sowie nach Eintrittsalter und gesundheitlichem Zustand. Auch bei dieser Versicherung wird nämlich geprüft, welchem Risiko die Absicherung jener Person unterliegt und dementsprechend als Zuschlag zum Beitragssatz berechnet.
Es ist speziell für junge Leute zweckmäßig vorerst einen niedrigen Beitragssatz zu wählen, denn die Versicherung hat gewöhnlich eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte. Die Bezahlung sollte demzufolge gewährleistet sein.
Im Todesfall zahlt die Versicherung die Summe an eine bezugsberechtigte Person aus, die vom Versicherten eingetragen worden ist. Demnach ist die Versicherung für alleinstehende bzw. -lebende Personen nicht sinnvoll. Vielmehr ist sie für Menschen interessant, die für die Versorgung anderer verantwortlich sind, z. B. von Kindern.
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