Interessant für Selbstständige und Unternehmer ist die Riester-Rente demnach nur, wenn ein Antrag auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt wird. Das kann sich bei bestimmten familiären Konstellationen rentieren.
Denn besonders für kinderreiche Familien stellt die Riester-Rente eine lohnende Förderung dar. Sie besteht aus Zuschlägen und Steuervergünstigungen. Zunächst kann der Versicherungswillige zwischen verschiedenen Anlageformen wählen: Lebensversicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne und Bausparverträge sind hierbei möglich.
Wichtig ist, dass diese von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert wurden. Die Unternehmen müssen bestimmte Auflagen erfüllen, um ein solches Zertifikat zu erhalten. Sie müssen zum Beispiel eine lebenslange Rentenzahlung garantieren.
Nach dem Abschluss
Hat sich der Versicherungsnehmer für eine Anlageform entschieden, unterschreibt er eine Vollmacht mit der der Anbieter die Zuschläge beim Staat beantragt. Nur wer den Mindestbeitrag leistet, bekommt die vollen Zulagen. Dieser liegt bei 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, ist aber mindestens so hoch wie der Sockelbetrag von 60,00 Euro. Ist bei Ehepaaren nur ein Gatte unmittelbar förderfähig, so muss der mittelbar Berechtigte selbst mindestens 60,00 Euro zahlen, um die Zulage zu erhalten.
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus dem Grundzuschlag und dem Kinderzuschlag zusammen. Der Grundzuschlag liegt bei 175,00 Euro jährlich pro Person. Als Kinderzulage erhält man 185,00 Euro für jedes bis 2007 geborene Kind. Wichtig ist, dass das Kind im Kalenderjahr mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hatte. Für ab 2008 geborene Kinder erhält der Sparer sogar eine Zulage von 300,00 Euro. Die Riester-Rente rentiert sich für niedrige Einkommen und bei vielen Kindern daher erheblich. Bei Ehepaaren muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um den Grundzuschlag zu erhalten.
Sollten die Einnahmen so niedrig sein, dass die Zuschläge den Eigenbeitrag übersteigen, muss trotzdem ein Sockelbetrag von 60,00 Euro durch den Versicherten bezahlt werden.
Aber auch für Kinderlose und Vielverdienende gibt es mit dem Sonderausgabenabzug einen Anreiz, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte muss sich hierbei die Einzahlung der Beträge bestätigen lassen und sie der Steuererklärung beifügen. Der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, setzt sich aus Eigenbetrag und Zuschlägen zusammen, ist aber auf 2.100,00 Euro beschränkt. Für den Fall, dass die steuerliche Begünstigung höher ist als die Zuschläge, bekommt der Versicherte eine Einkommensrückerstattung zurücküberwiesen.
Die Beiträge müssen nicht regelmäßig gezahlt werden. Ein letzter großer Vorteil der Riester-Rente ist, dass das Sparvermögen vor vorzeitiger Verwertung geschützt ist. Also bleibt es auch während einer Arbeitslosigkeit unberührt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Riester-Rente auf foerderland.de