Je nachdem, wie die Beschäftigung ausgeführt wird, musst du bei der Erstellung deiner Steuererklärung unterschiedliche steuerliche Aspekte und den Einfluss durch die Corona-Pandemie bedenken.
Promoter im Angestelltenverhältnis
Promoter im Angestelltenverhältnis erzielen steuerlich Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit. Du erklärst deine Einkünfte in der Anlage N der Steuererklärung. Nützliche Tools wie das von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Elster-Programm oder das Wiso-Steuerprogramm unterstützen dich hierbei.
Muss der Promoter im Angestelltenverhältnis eine Steuererklärung abgeben?
Arbeitest du auf Lohnsteuerkarte, besteht für dich in der Regel keine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Ein angestellter Promoter muss nur eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn er in einem Kalenderjahr eine Lohnersatzleistung – z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld – bezogen hat oder auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen sind.
Welche Einkünfte erzielt ein Promoter im Angestelltenverhältnis?
Du erzielst Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit. Diese werden in der Anlage N der Einkommensteuererklärung deklariert. Maßgeblich ist der Bruttojahresarbeitslohn, der auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Hattest du Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, kannst du diese als Werbungskosten steuermindernd geltend machen.
Welche Werbungskosten kann ein Promoter geltend machen?
Als Werbungskosten kommen alle Ausgaben in Betracht, die du aufwendest, um eine Tätigkeit ausführen zu können. Werbungskosten können z. B. geltend gemacht werden, wenn du auf einer Messe eine spezielle Arbeitskleidung tragen musst, die dir dein Arbeitgeber nicht zur Verfügung stellt. Weitere Werbungskosten kannst du für Arbeitsmittel und Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben.
Muss das Kurzarbeitergeld versteuert werden?
Nein. Das Kurzarbeitergeld stellt eine steuerfreie Lohnersatzleistung dar. Du musst allerdings beachten, dass das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Dies bedeutet, dass die Summe des Kurzarbeitergelds das zu versteuernde Einkommen erhöht. Das zu versteuernde Einkommen bildet für das Finanzamt die Grundlage für die Festsetzung der Steuer. Beziehst du Kurzarbeitergeld, kann es zu einer geringeren Steuererstattung oder einer Steuernachzahlung kommen.
Die Corona-Sonderzahlung – bis zu 1.500 Euro steuerfrei
Wendet dein Arbeitgeber dir einen finanziellen Zuschuss zu, der über das vertraglich vereinbarte Gehalt hinausgeht, handelt es sich in der Regel um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme zugelassen: Beträgt die Corona-Sonderzahlung weniger als 1.500 Euro im Jahr, brauchst du den Zuschuss nicht zu versteuern.
Promoter im Nebenjob – wie hoch ist der steuerfreie Hinzuverdienst?
Übst du eine Tätigkeit in einem Nebenjob aus, hat dies keine steuerliche Auswirkung, wenn die Einnahmen unter der Hinzuverdienstgrenze liegen. Diese liegt zurzeit bei 410 Euro im Jahr.
Promoter mit Gewerbeschein
Möchtest du dich als Promoter selbstständig machen, musst du ein Gewerbe anmelden. Für die Erstellung der Steuererklärung sind die folgenden Punkte relevant:
Welche Einkünfte erzielst du als Promoter mit Gewerbeschein?
Du erzielst Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In der Steuererklärung wird die Anlage G ausgefüllt. Zu beachten ist, dass du neben der Einkommensteuererklärung auch eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einreichen musst. Die Gewerbesteuer fällt aber erst an, wenn der Gewerbeertrag über dem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro liegt.
Wie wird der steuerpflichtige Gewinn ermittelt?
Du giltst handelsrechtlich als Kaufmann. Kaufleute erstellen eine Bilanz, um ihren Gewinn zu ermitteln. Von der Buchführungspflicht besteht allerdings eine Ausnahme. Liegt dein Gewinn unter 60.000 Euro und der Umsatz unter 600.000 Euro, brauchst du keine Bilanz zu erstellen. In diesem Fall wird der Gewinn durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben in einer Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Außerdem fügst du einer Steuererklärung die Anlage EÜR bei.
Welche Ausgaben kannst du steuerlich absetzen?
Du kannst alle Kosten absetzen, die du aufwendest, um deine Promotiontätigkeit oder die damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten ausführen zu können. Hierzu zählen auch die Fahrkosten, die du hast, um zu dem Promotionort zu gelangen.
Welche Änderungen ergeben sich durch Covid-19?
Das Steuerrecht bestimmt, dass du bei der Promotiontätigkeit mit Gewerbeschein zwingend eine Steuererklärung abgeben musst. Als regelmäßiges Abgabedatum nennt § 149 AO den 31. Juli des Folgejahres. Deine Steuererklärung für das Jahr 2020 muss demnach bis zum 31. Juli 2021 beim Finanzamt eingereicht werden. Weil die Corona-Pandemie aber immer noch anhält, hat der deutsche Fiskus für das Jahr 2021 eine Ausnahme zugelassen: Für die Abgabe deiner Steuererklärung hast du in diesem Jahr bis zum 31. Oktober Zeit.
Kannst du die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Bereitest du deine Tätigkeiten in einem häuslichen Arbeitszimmer vor oder erledigst du dort als selbstständiger Promoter deine monatliche Buchhaltung, werden die anfallenden Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.250 Euro steuerlich berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn du in einem Angestelltenverhältnis für deinen Arbeitgeber tätig bist. In beiden Fällen musst du allerdings nachweisen, dass dir kein anderer Arbeitsplatz für diese Tätigkeit zur Verfügung steht.
Das Finanzamt kennt die Kosten für das Inventar und die laufenden Betriebskosten (z. B. Strom und Heizung) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an.
Welche Einkünfte sind steuerfrei?
Unabhängig davon, ob du im Angestelltenverhältnis arbeitest, die Promotiontätigkeit in einem Nebenjob ausführst oder ein Gewerbe angemeldet hast, sind die Einkünfte steuerfrei, wenn sie den Grundfreibetrag nicht übersteigen.
Den Grundfreibetrag hat der deutsche Fiskus zur Existenzsicherung eingeführt. Für das Jahr 2021 (Steuererklärung 2020) liegt der Grundfreibetrag bei 9.744 Euro. Für das Jahr 2022 (Steuererklärung 2021) hat der Gesetzgeber Einkünfte in Höhe von 9.984 Euro freigestellt.
Im Zusammenhang mit dem Grundfreibetrag müssen zwei Punkte beachtet werden:
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf alle Einkünfte. Wird die Promotiontätigkeit z. B. als Nebenjob ausgeübt, müssen auch die Einkünfte aus der anderen Tätigkeit hinzugerechnet werden. Außerdem verdoppelt sich der Grundfreibetrag, wenn du gemeinsam mit deinem Ehegatten oder deinem eingetragenen Lebenspartner eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichst.
Fallstrick: Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Promoter für nur einen einzigen Auftraggeber tätig wird. In diesem Fall erkennt das Finanzamt deine gewerbliche Tätigkeit des Promoters nicht an. Ein Kriterium hierfür ist, dass der Auftraggeber deine Organisation und deinen Arbeitsablauf bestimmt. Dies gilt z. B. für eine Hostess, die für einen Auftraggeber auf einer Messe tätig wird.
Weist das Finanzamt dir Scheinselbstständigkeit nach, musst du unter Umständen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre an das Finanzamt nachbezahlen.