Der Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Es gibt zwei verschiedene Versicherungstypen: Die Berufs- und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wer berufsunfähig ist, kann den erlernten Beruf nicht ausüben. Wer erwerbsunfähig ist, kann generell nur noch eingeschränkt arbeiten.
Wann und was zahlt die BU?
Für den Fall einer Berufsunfähigkeit brauchst du in jedem Fall eine private Absicherung: Die BU. Die Versicherung zahlt in der Regel, wenn eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit über mindestens sechs Monate vorliegt. Im Versicherungsfall erhältst du meist 75 bis 80 Prozent deines letzten Einkommens. Diese Bestimmungen lassen sich jedoch verschieden vereinbaren und staffeln. Die Höhe der Beiträge berechnet sich nach verschiedenen Faktoren: Vorerkrankungen, typische berufliche Risiken, Freizeitgestaltung usw.
Bei Abschluss solltest du aber darauf achten, welche Angaben du im Antragsformular machst, damit sich die Versicherung später nicht darauf berufen und die Auszahlung verweigern kann. Bei Angaben zum Gesundheitszustand solltest du Rücksprache mit deinem behandelnden Arzt halten. Achte besonders auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“, die kein Bestandteil der Versicherung sein sollte. Der Versicherer hat sonst die Möglichkeit, die Auszahlung zu verweigern, wenn ein alternativer Beruf in Frage kommt, der deinem Bildungsstand entspricht.
Welche Varianten der BU gibt es?
Es gibt zwei Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie kann zum ersten als Zusatz zu einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Hier zahlt die BU im Falle der Berufsunfähigkeit die Beiträge der Hauptversicherung. Die zweite Variante ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese solltest du wählen, wenn du über eine Altersvorsorge verfügst und unabhängig davon dein Einkommen absichern möchtest.
Die günstige Alternative: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Diese Versicherung ist in der Regel 40 bis 60 Prozent günstiger, deckt nur das Risiko der Erwerbsunfähigkeit ab, also den Fall, dass du gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt kannst. deine Grundabsicherung ist damit jedoch abgedeckt.
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