Zwischen Förderung und Komplexität: Die Künstlersozialkasse unter der Lupe

Freiberufliche Künstler stehen in ihrem geschäftlichen Alltag häufig vor unterschiedlichen Herausforderungen, darunter insbesondere die Unvorhersehbarkeit ihrer Einnahmen. Um diesen Künstlern zumindest auf versicherungstechnischer Ebene entgegenzukommen, hat der Staat die Künstlersozialkasse (KSK) ins Leben gerufen. Doch welche Personen gelten in Deutschland als versicherungsberechtigte Künstler? Welche Vor- und Nachteile bringt die Mitgliedschaft in der KSK mit sich? Und worauf sollten Künstler achten, um mögliche Stolpersteine zu vermeiden? Diese Fragen werden in diesem Artikel beleuchtet.

Wer gilt in Deutschland als Künstler bzw. Publizist im Sinne der KSK?

Laut dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist die Voraussetzung, um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, die erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.

Doch was ist ein Künstler bzw. Publizist im Sinne der Künstlersozialkasse? Auf der Webseite der KSK ist dafür die folgende Definition zu finden:

  • Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
  • Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist.
  • Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des KSVG.

Als selbstständige Künstler gelten unter anderem Musiker, darstellende und bildende Künstler sowie Designer. Zu den Publizisten zählen Autoren, Journalisten, Schriftsteller sowie Wissenschaftler, die ihre Ergebnisse in irgendeiner Form veröffentlichen und so an der öffentlichen Meinungsbildung teilnehmen.

Die Grenzen sind für den Gesetzgeber fließend

Allerdings sind die Grenzen in manchen Fällen fließend. Um von der KSK aufgenommen zu werden, ist es deshalb erforderlich, eine entsprechende Meldung bei der Künstlersozialkasse abzugeben. Diese setzt sich aus einem Fragebogen und bestimmten Nachweisen wie beispielsweise Zeugnisse, Veröffentlichungen, Rezensionen und Vertragsunterlagen über Engagements zusammen.
Falls die KSK der Ansicht ist, dass es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um keinen künstlerischen Beruf handelt, lehnt sie den Antrag ab. Laut Bundesgericht handelt es sich beispielsweise bei Tätowierern um keine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Bei neuen Berufsfeldern im Zusammenhang mit der Digitalisierung fallen die Urteile jedoch nicht immer so eindeutig aus. Da es hier in vielen Fällen noch keine klaren Bestimmungen gibt, ist es im Einzelfall unklar, ob ein Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Ein aktuelles Beispiel dafür wäre die Erstellung von Bildern und Grafiken mithilfe von künstlicher Intelligenz.

Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK?

Wer Mitglied in der Künstlersozialkasse werden möchte, muss seine Tätigkeit dauerhaft und erwerbsmäßig ausüben. Künstler und Publizisten müssen demnach ihren hauptsächlichen Lebensunterhalt mit dieser Aufgabe verdienen.
Im Sinne der Künstlersozialkasse bedeutet das, dass die jährlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze in der Höhe von 3.900 Euro liegen müssen. Ein Minijob reicht also in diesem Fall nicht aus. Ausgenommen davon sind die Künstler und Publizisten lediglich in den ersten drei Jahren, in denen das Einkommen auch unter dieser Grenze liegen darf.

Welche Vorteile bietet die KSK für ihre Mitglieder?

Der größte Vorteil für Mitglieder der KSK sind mit Sicherheit die geringeren Beiträge im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, die selbstständig tätig sind.
Denn sie müssen lediglich 50 Prozent der Beiträge selbst bezahlen. Die andere Hälfte übernimmt die KSK für sie. Damit sind sie Arbeitnehmern gleichgestellt, bei denen die zweite Hälfte der Beiträge direkt vom Arbeitgeber übernommen wird.
Das ist jedoch bei Weitem nicht der einzige Pluspunkt. Im Gegensatz zu anderen freiberuflich tätigen Personen sind Künstler und Publizisten, die der Künstlersozialkasse angehören, nicht nur in der Kranken-, sondern auch in der Rentenversicherung abgesichert. Dadurch entfällt für sie die zwingende Notwendigkeit, sich um eine private Altersvorsorge zu kümmern.
Wer Mitglied bei der KSK ist, kann darüber hinaus auch noch mehrere Familienmitglieder dort kostenlos in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichern.

Gibt es auch Nachteile in der Künstlersozialkasse?

Wo Licht ist, befindet sich in der Regel auch Schatten. Die Nachteile für Künstler und Publizisten in der KSK sind jedenfalls überschaubar.
Der Zwang, in die Rentenversicherung einzuzahlen, kann sich gerade für Künstler mit einem höheren Einkommen als unvorteilhaft herausstellen.
Die Geringfügigkeitsgrenze stellt für viele ebenfalls eine große Herausforderung dar. Gerade jene, die unter dieser Grenze bleiben, würden besondere Unterstützung vom Staat benötigen, werden jedoch von der KSK nur in den Anfangsjahren unterstützt.

Wie hoch sind die Beiträge zur Künstlersozialkasse?

Als Grundlage zur Berechnung der Beiträge dient das voraussichtliche Jahreseinkommen. Von diesem wird die Hälfte der gesetzlichen Beitragssätze (Stand: 2023) verrechnet:

  • 9,3 Prozent gesetzliche Rentenversicherung
  • 7,3 Prozent gesetzliche Krankenkasse
  • 1,525 Prozent Pflegeversicherung für Eltern, 1,7 Prozent für Kinderlose

Am einfachsten lässt sich die Höhe der genauen Beiträge an einem einfachen Beispiel verdeutlichen. Angenommen, ein kinderloser Publizist erzielt ein voraussichtliches Jahreseinkommen von 20.000 Euro. In diesem Fall ergeben sich die folgenden monatlichen Zahlungen:

  • Rentenversicherung: 155 Euro (Anteil des Versicherten 9,3 % von 20.000,00 € = 1.860,00 € jährlich / 12 = 155 € monatlich)
  • Krankenversicherung: 121,66 Euro (Anteil des Versicherten 7,3 % von 20.000,00 € = 1.460,00 € jährlich / 12 = 121,66 € monatlich)
  • Pflegeversicherung: 31,25 Euro (Anteil des Versicherten 1,7 % von 20.000,00 € = 375,00 € jährlich / 12 = 31,25 € monatlich)

Die monatliche Gesamtbelastung für die KSK beläuft sich demnach auf 307,91 Euro.

Wichtig: Die voraussichtlichen Betriebsausgaben wie Miete, Werbungskosten, Arbeitsmaterialien und Abschreibungen können vorher in Abzug gebracht werden, denn die Grundlage für die Berechnung ist lediglich der erzielte Gewinn.