Steuerfreie Promoter?

Wann bin ich als nebenberuflicher, selbstständiger Promoter von der Steuerpflicht befreit?

In Deutschland muss Einkommensteuer gezahlt werden. Von jedem? Nein, denn für Geringverdiener gibt es glücklicherweise einen Freibetrag, der es ermöglicht, einkommensteuerfrei zu bleiben.

Wann kann ich die Steuerfreiheit genießen?

Du bist von der Steuerpflicht befreit, sofern du den Grundfreibetrag von 11.604,00 Euro (Stand 2024) für deinen Gewinn im Kalenderjahr nicht überschreitest. Der Betrag deines Gewinns wird aus der einfachen Formel Einnahmen minus Ausgaben ermittelt. Absetzen – also als Ausgabe deklarieren – kannst du alles, was du aufgewendet hast, um deiner Arbeit nachzugehen. So sind Ausgaben für z. B. Internet oder Telefon, Kfz-Instandhaltung und -Betrieb, Bus- oder Bahntickets und Büroartikel absetzbar.

Belege aufbewahren!

Wichtig: Du solltest für den Fall einer Betriebsprüfung selbstverständlich sämtliche Nachweise vorliegen haben, die eine geschäftliche Nutzung belegen können. So solltest du im Idealfall ein privates und ein geschäftliches Mobiltelefon führen oder eben ein Fahrtenbuch für dein Auto, um auch im Nachhinein betriebliche und private Fahrten voneinander trennen zu können.

Solltest du deine Ausgaben, wie z. B. einen gemeinsam genutzten WG-Internet-Anschluss, nicht konkret trennen können, so solltest du mit deinem zuständigen Finanzamt einen möglichst realistischen Prozentsatz für eine betriebliche Nutzung absprechen. Ansonsten kann dies zu bösen Überraschungen bei einer Nachprüfung kommen!

Gewerbeschein oder Lohnsteuerkarte?

Dennoch solltest du wissen, ob du auf Gewerbeschein (als Selbstständiger) oder ausschließlich auf Lohnsteuerkarte arbeiten möchtest, denn hiermit gehen weitere Auflagen durch den Staat einher. Siehe auch: Der Gewerbeschein und Promoter werden – flexibel Geld verdienen

Wenn du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, gestaltest du deinen Aufwand natürlich deutlich geringer, da du nicht wie ein Selbstständiger noch zusätzlich zu den normalen Formularen deine Einnahmen und Ausgaben erheben musst (Buchführungsaufwand). Allerdings werden nur die wenigsten Promotion-Jobs auf dieser Abrechnungsbasis angeboten.

Eine der wenigen Ausnahmen stellen Messejobs dar, wenn du als Hostess oder Host auf einer Expo wie der CeBit oder der Gamescom arbeitest. Hier ist es auch für die Agenturen Pflicht, dich auf Lohnsteuerkarte abzurechnen.

Bitte beachte, dass die Einkommensgrenze nur steuerrechtliche Auswirkungen hat. Denn die Versicherungspflicht – z. B. in Bezug auf die Familienversicherung – unterliegt anderen Grenzwerten.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung (Einkommen- und Gewerbesteuer) ist der 31. Juli des Folgejahres.

Studienkosten in der Steuererklärung

Bist du Student, so kannst du bestimmte Ausgaben deines Studiums steuerlich geltend machen. Dabei unterscheidet das Finanzamt zwischen Erst- und Zweitstudium.

Absolvierst du ein Erststudium, so kannst du bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Beachte: Alle Ausgaben müssen sofort im Jahr der Entstehung mit den Einnahmen verrechnet werden und können nicht auf das Folgejahr übertragen werden. Konkret heißt das: Hast du 6.000 Euro Kosten für dein Studium angesammelt, aber im gleichen Jahr nichts verdient, dann sind die Sonderausgaben für dich quasi verloren.

Ausgaben für ein Zweitstudium können als Werbungskosten abgesetzt werden. Das bedeutet, dass du deine Kosten unbegrenzt absetzen und auch ins Folgejahr übernehmen kannst.

Steuerlich geltend machen kannst du alle Kosten, die untrennbar mit dem Studium verbunden sind. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Exkursionen und Auslandsaufenthalte, Lehrgänge oder die Fahrkosten zu einer Praktikumsstelle.

Im Internet findest du Information zu allen Steuerfragen unter
steuerliches-info-center.de

Dort kannst du entweder direkt in Bonn bei der Infozentrale anrufen oder du suchst dir dein zuständiges Finanzamt unter „Finanzverwaltung der Länder“ heraus.