Wie mache ich mich nebenberuflich selbstständig?

Du willst dich nebenberuflich selbstständig machen? Mit der perfekten Idee kannst du ganz leicht durchstarten! Ganz gleich, ob Student oder Arbeitnehmer, nicht selten ist am Ende des Geldes noch sehr viel Monat übrig. Doch mit welchen Mitteln lässt sich schnell und effektiv für Abhilfe sorgen? Ein Minijob ist hier oft das Mittel der Wahl, doch geht es vielleicht auch anders?

Den Traum von der eigenen Selbstständigkeit in die Tat umsetzen

Du bist wild entschlossen, dich selbstständig zu machen? Eine** gute Idee**, jedoch solltest du in diesem Zusammenhang auch einige wichtige Dinge beachten. Außerdem ist eine **gute Planung **von besonders großer Bedeutung. Folgender Plan bzw. folgende Schritte könnten dabei wichtige Ansätze sein:

  1. Ideenfindung
  2. Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit
  3. Kunden gewinnen
  4. Aufträge annehmen und durchführen
  5. Erste Ergebnisse evaluieren

Diese Abfolge ist natürlich nicht fix und sollte bei Bedarf auch immer wieder angepasst oder ergänzt werden. Mache dir jedoch von Beginn an klar, dass es eine klare Struktur braucht. Verhedderst du dich oder wirst nachlässig, wirst du früher oder später leider scheitern.

Nichts geht ohne Marketing

Eine gute Idee zu haben ist durchaus sehr löblich. Anders als bei einer Angestelltentätigkeit reicht es jedoch leider nicht aus fleißig zu sein. Du musst dich zusätzlich auch am Markt präsentieren, und zwar effektiv. Es nützt überhaupt nichts, wenn du ein gutes Produkt oder eine seriöse Dienstleistung anbietest, die jedoch am Ende keine Abnehmer findet. Du bist niemals alleine auf dem Markt unterwegs. Alleine aus diesem Grund musst du auch deine Konkurrenz im Auge behalten und dich von dieser positiv abheben. Warum sollen Kunden unbedingt bei dir kaufen oder bestellen? Diese Frage musst du ohne zu zögern sicher beantworten können und entsprechende Lösungen finden.

Stellt sich jetzt natürlich auch die Frage, wie du das Marketing nun eigentlich korrekt angehst? Wie kannst du dein Business bekannt machen? Visitenkarten sind dabei eine Möglichkeit. Bedenke jedoch, dass wir inzwischen in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts angekommen sind. Viele Visitenkarten landen daher heute bedauerlicherweise einfach im nächsten Papierkorb und werden nicht weiter beachtet.

Online-Marketing ist in Bezug auf deine nebenberufliche Selbstständigkeit ein ganz besonders wichtiger Aspekt. Hier kannst du dich auch von versierten Fachleuten beraten lassen oder, wenn du dir es zutraust, die Dinge einfach selbst in die Hand nehmen. Sinnvoll ist es eine eigene Website aufzubauen. Eben dies erfordert jedoch eine Menge Kenntnisse und ist auch gerade am Anfang mit recht hohen Kosten verbunden. Zwar gibt es im Netz auch einige kostenlose Angebote, wo man nach einer Art Baukastenprinzip die Webseite aufbaut, jedoch werden diese Seiten bei Google oft sehr schwer gefunden.

Alternativ kann man auch auf Portalen Werbung für sein Business machen oder auf Plattformen direkt Aufträge annehmen und muss dann keine Werbung machen. Hier entfällt dann praktisch die Kundenakquise. Gerade zu Beginn einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ist man oft auf fremde Hilfe angewiesen und muss sich auch erst einmal ein wenig an die neue Aufgabe herantasten.

Die rechtlichen Aspekte der nebenberuflichen Selbstständigkeit

In Bezug auf eine nebenberufliche Selbstständigkeit gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Man darf also nicht einfach loslegen und Geld verdienen, ohne dafür entsprechende Anmeldungen vorzunehmen. Zunächst ist eine solche Tätigkeit immer dem Finanzamt zu melden! Es spielt dabei auch keine Rolle, ob man nur geringe Einnahmen erzielt. Ist man dauerhaft selbstständig (auch im Nebenberuf) muss man dies dem Finanzamt mitteilen.

Für diesen Zweck ist ein Bogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Ist man dann beim Finanzamt angemeldet, wird man jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen müssen. Selbstständige müssen hier allerdings auch noch zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung, eine Anlage S und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausfüllen. Nur dann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht sind, ist die Erklärung komplett. Weiterhin schätzt das Finanzamt bei der Anmeldung auch ein, ob man freiberuflich oder gewerblich tätig sein darf. Ist letzteres der Fall, muss man in jedem Fall noch zusätzliche eine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen.

Freier Beruf oder Gewerbe?

Sehr spannend ist auch die Frage, ob die nebenberufliche Selbstständigkeit freiberuflich oder gewerblich ausgeführt werden muss. Hier kann man sich auch nicht einfach nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern wird durch das Finanzamt eingestuft. Freiberufliche Tätigkeiten haben vor allem aus Sicht der Bürokratie einige Vorteile. Hier muss man dann nicht noch eine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Zudem entfällt auch die Anfertigung einer Gewerbesteuererklärung.

Sind Promoter eigentlich Freiberufler oder Gewerbetreibende? Diese Frage lässt sich nicht immer ganz leicht beantworten. In der Tendenz wird man als Promoter jedoch ein Gewerbe anmelden müssen. Dies liegt vor allem auch daran, dass hier die geistige Tätigkeit eher nicht im Vordergrund steht und es mehr um die Gewinnung von Kunden geht. Als Promoter kann man übrigens auch angestellt sein. Eine Anstellung muss vor allem dann erfolgen, wenn Ort und Zeit der Arbeit nicht frei wählbar sind, man dauerhaft nur von einem Auftraggeber abhängig ist oder auch an feste Weisungen gebunden ist.

Wie viel darf ich arbeiten und muss ich Steuern zahlen?

Wie viel man nebenbei arbeiten darf und ob man auch tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierbei kommt es unter anderem auch auf den Status einer Person an.

Studenten

Studenten dürfen maximal 20 Stunden die Woche nebenbei arbeiten. Ausnahmen bestehen in den Semesterferien. Arbeitet man mehr, darf man natürlich auch weiterhin studieren, verliert jedoch den Status des Studenten. Dies bedeutet dann insbesondere auch, dass man sich selber um eine Krankenversicherung kümmern muss. Je nach Alter bzw. Einkommen des Studenten können dann erhebliche Mehrkosten anfallen. Interessant ist zudem auch die Frage, ob man Empfänger von BAföG ist. Neben dem BAföG dürfen aktuell maximal 450 € verdient werden. Hin und wieder gibt es jedoch auch Ausnahmen, diese sollte man am besten bei seinem BAföG-Berater erfragen. Die Verdienstgrenzen sollen jedoch in den nächsten Jahren erhöht werden. Es lohnt sich hier also auch immer auf dem Laufenden zu bleiben.

Arbeitnehmer

Auch als Arbeitnehmer darf man nebenberuflich selbstständig sein. Hier lohnt allerdings ein Blick in den Arbeitsvertrag. Mitunter müssen Tätigkeiten dieser Art dem Arbeitgeber gemeldet werden und bedürfen der Zustimmung. Wichtig ist es auch eine gewisse Einkommensgrenze nicht zu überschreiten. Verdient man aktuell mehr als 450 € nebenbei hinzu, kann es durchaus sein, dass die Krankenkasse zusätzliche Beiträge verlangt.

Steuern

Anders als in einem Minijob zahlt man als nebenberuflich Selbstständiger Steuern auf seine erzielten Einnahmen.

Einkommensteuer

Diese muss gezahlt werden, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wurde. Aktuell liegt diese bei etwas unter 10.000 € im Kalenderjahr. Diese bezieht sich allerdings bei Selbstständigen auf den erzielten Gewinn. Man kann von seinen Einnahmen alle Betriebsausgaben abziehen und bleibt dann unter Umständen sogar deutlich unter dieser Grenze.

Umsatzsteuer

Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit kann man auf diese Zahlung verzichten, wenn man von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Dies muss man im Fragebogen bei der Anmeldung jedoch unbedingt ankreuzen, da sonst die Zahlungen fällig werden.

Gewerbesteuer

Diese Steuer muss man nur zahlen, wenn man vom Finanzamt als gewerbetreibend eingestuft wird. Außerdem wird diese auch nur fällig, wenn man eine bestimmte Freigrenze überschreitet.