Arbeitslos nach dem Studium? Deine Möglichkeiten

Du bist im Begriff dein Studium erfolgreich zu beenden, hast aber noch keine passende Arbeitsstelle gefunden? Das ist kein Problem! Wichtig ist nur, dass du dich auskennst im Dschungel der Paragrafen des Sozialrechts. Denn eines ist sicher: In Deutschland hast du einen Anspruch auf Geld, auch wenn du auf Jobsuche bist!

Arbeitslosengeld oder Hartz IV? Ein Grundlagenführer für dich

An allererster Stelle steht deine Arbeitslosenmeldung. Diese muss unverzüglich erfolgen. Du hast hierfür verschiedene Wege zur Auswahl:

  • persönlich (mit Wartezeiten, also sei zeitig vor Ort)
  • online
  • via Telefon
     

Über das Internet ist es der einfachste Weg. Denn in diesem Fall legst du ein eigenes Nutzerkonto an und kannst die Anträge direkt online stellen. Wichtig ist, dass du die „goldene Regel“ beachtest: Der Tag, an dem du offiziell exmatrikuliert wirst und kein Student mehr bist, ist der erste Tag der Arbeitslosigkeit. An diesem Tag musst du die Meldung also abschicken. Schickst du die Meldung verspätet ab oder vergisst sie, hat das unter Umständen sehr harte Konsequenzen. Du bekommst in fast jedem Fall eine Sperrzeit, in der du keinerlei Ansprüche auf Geldleistungen hast. Pünktlichkeit ist in diesem Fall also der Trumpf! Die Meldung hat zudem unabhängig von der künftigen Leistung rechtzeitig zu erfolgen. Es spielt keine Rolle, ob du ALG I (Arbeitslosengeld) oder ALG II (Hartz IV) beziehen wirst.

Antragstellung auf Arbeitslosengeld: Welche Unterlagen sind wichtig?

Bei der Antragsstellung musst du zwingend korrekte Daten angeben. Du brauchst den Mietvertrag, die Meldebescheinigung der Stadt, einen Personalausweis und den Sozialversicherungsausweis sowie die Exmatrikulation der Uni sobald diese verfügbar ist. Solltest du über Einkünfte verfügen, benötigst du dementsprechende Nachweise. Bei einem Einkommen aus einem Anstellungsverhältnis sind das die Gehaltsabrechnungen, bei einer selbstständigen Tätigkeit die Abrechnungen. In jedem Fall werden für den Antrag zusätzlich noch die Kontoauszüge der letzten sechs Monate in gedruckter Form (für den Termin) und in digitaler Form (als Beilage für den Online-Antrag) zur Verfügung stehen. Ein paar Bewerbungsnachweise (Anschreiben + Excel-Liste mit den Daten der Arbeitgeber, nebst Bewerbungsdatum und Ergebnis) schaden nie und sind ein Pluspunkt im ersten Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler. Bitte beachte, dass dein Arbeitsvermittler nichts mit deiner Leistung zu tun hat. Er kümmert sich um die Arbeitsvermittlung, für die Berechnung deiner Leistung ist die Leistungsabteilung zuständig.

Für die Zukunft gelten ein paar besondere Regeln für Dich:

-Du musst für die Suche nach Arbeit oder einem Job verfügbar sein. Längere Ortsabwesenheiten musst du dir vorab genehmigen lassen. Du hast aber in besonderen Fällen einen Anspruch auf 20 Tage „Urlaub“. Bei triftigen Gründen (Beerdigung, medizinische Behandlung, etc.) gibt es in der Regel keine Einwände seitens der Sachbearbeiter. Für die Genehmigung ist dein Arbeitsvermittler zuständig. Bist du ohne Genehmigung länger nicht vor Ort, begehst du strenggenommen eine Straftat und bekommst auf jeden Fall eine Sanktion, nebst einer Kürzung deiner Leistung.
-Du bist **beweispflichtig **über alle Tatsachen, die du den Sozialbehörden angibst. Leichter ausgedrückt: du brauchst über alles Nachweise. Leg dir am besten zwei Ordner an. Einen für die Bewerbungen und einen für deinen Schriftverkehr und die ganzen Formulare und Nachweise, die du erbracht hast. Du solltest zu deiner eigenen Sicherheit nur Einschreiben mit Übergabebeleg, E-Mails oder Deinen Account von „meine-e-services“ der Bundesagentur für Arbeit für die Übersendung von Formularen nutzen.

Diese Leistungen kannst du bekommen

Das deutsche Sozialrecht unterscheidet in zwei Leistungsarten: Arbeitslosengeld ALG I und ALG II (Hartz IV). Hartz IV bekommst du immer, solange du nicht studierst und über ein zu hohes Einkommen verfügst. Bei Arbeitslosengeld ALG I sieht es dann aber doch ein bisschen anders aus. Grob lässt sich Folgendes sagen:

Wenn du in den letzten 12 Monaten durchgängig sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (kein Mini-Job), dann hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ALG I. Sollten deine Einkünfte nicht groß genug gewesen sein, um deinen Lebensunterhalt während der Arbeitslosigkeit alleine aus der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ALG I zu bestreiten, hast du zusätzlich die Möglichkeit, Hartz IV zu beantragen. Stell zu Anfang zur Sicherheit am besten beide Anträge. Das schadet nicht. Und wenn etwas nicht passt, werden sich die zuständigen Stellen schon melden.

Arbeitslos, was nun? Die Jobsuche beginnt!

Dein Studium ist vorbei, du bist kein Student mehr, die Anträge sind gestellt und jetzt könntest du entspannt die Füße hochlegen. Das geht auch ein oder zwei Wochen gut, aber spätestens dann meldet sich die Agentur für Arbeit bei dir. Dein Arbeitsvermittler möchte dich sehen. Und dieser findet es gar nicht gut, wenn du arbeitslos bist. Er hat vermutlich durchaus ein wenig an Verständnis dafür, dass du nach dem anstrengenden Studium ein paar Wochen eine Auszeit nehmen willst. Aber ewig währt der Zustand der Harmonie mit Sicherheit nicht. Es ist also empfehlenswert, dass du dich auf direktem Weg auf Jobsuche begibst. Dein Status als ehemaliger Student macht dich sehr interessant für viele Arbeitgeber. Schau dich am besten im Internet auf Jobbörsen oder auf den Webseiten von interessanten Unternehmen um, vielleicht ist Dein Traumjob bereits ausgeschrieben? Solltest du fündig geworden sein, ist es ratsam, zu potenziellen Arbeitsstellen ein passendes Anschreiben zu erstellen und nicht ein allgemeines für unterschiedliche Jobs zu versenden. Wichtig ist, dass du regelmäßig schaust und regelmäßig Bewerbungen schreibst.

Ein Nebenjob ist eine ideale Lösung

Als Student profitierst du durch einen Nebenjob auf vielfache Art und Weise, und dann eben zusätzlich, wenn du später arbeitslos werden solltest. Wenn du deinen Traumjob noch nicht gefunden hast, kannst du dir einen **Überbrückungsjob **als Promoter oder in anderen Bereichen suchen. Dadurch erreichst du, neben einem eigenen Einkommen, auch mehr Ruhe durch die Sozialbehörden. Denn diese haben ja letztlich ihren Job erfüllt und dafür gesorgt, dass du nicht mehr arbeitslos bist. Der Promotion-Job z. B. bietet viele Vorteile. Er kann sogar schon während des Studiums begonnen werden. Das ist besonders praktisch, falls du nach dem Studium arbeitslos werden solltest. Bei einem entsprechendem Einkommen hast du dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I). Zudem lässt sich der Promotion-Job als Nebenjob in der Regel gut mit dem Studium vereinbaren. Arbeiten bei weitestgehend freier Zeiteinteilung, mit attraktiven Provisionen und der Möglichkeit, viele neue Menschen kennenzulernen – Das alles kann dir ein Nebenjob als Promoter bieten. Engagierte junge Menschen werden in der Branche immer gesucht, ob Student oder nicht.

Ein kleiner Tipp zum Schluss: Trau dich ruhig und frage bei der Agentur für Arbeit auch nach Qualifizierungsmöglichkeiten. Mit einem abgeschlossenen Studium gibt es viele Kurse und Trainings der Bundesagentur für Arbeit, die für dich interessant sein könnten.