Personengesellschaften: KG und Partnergesellschaften

Die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft sind Unternehmensformen von Personengesellschaften.

KG (Kommanditgesellschaft)

Die Baustoffhandlung ist als OHG gegründet worden. Jetzt soll frisches Kapital in das Unternehmen fließen, ohne dass die neuen Gesellschafter großen Einfluss auf die Geschäftsführung bekommen. Die Umwandlung in eine KG hilft weiter, sie ist eine spezielle Spielart der OHG. Darum finden auch viele Vorschriften dieser Gesellschaftsform Anwendung.

Was sind die Unterschiede zur OHG?

Das unternehmerische Risiko wird zwischen den Gesellschaftern unterschiedlich verteilt: Die Komplementäre (Vollhafter) haben dieselben Pflichten wie die Gesellschafter einer OHG – sie haften mit ihrem Privatvermögen gesamtschuldnerisch für jegliche Verbindlichkeit der KG. Ihnen stehen die Kommanditisten (Teilhafter) zur Seite, die nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage eine Haftung übernehmen. Dafür sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung und Vertretung nach außen ausgeschlossen, ihnen bleibt eine Kontrollfunktion, die je nach Vertrag mehr oder weniger stark ausgestaltet ist. Die Komplementäre übernehmen die Geschäftsführung, im täglichen Geschäftsbetrieb haben die Kommanditisten kein Widerspruchsrecht.

Partnerschaftsgesellschaft

Wollen freie Journalisten beispielsweise ein gemeinsames Büro betreiben, können sie dies mit einer Partnerschaftsgesellschaft tun. Diese Gesellschaftsform hat der Gesetzgeber erst 1995 geschaffen, und das speziell für die sogenannten freien Berufe (Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).

Wer haftet?

Die Partnerschaftsgesellschaft ähnelt in ihrer Struktur der OHG, mit ihr lässt sich aber kein Handelsgewerbe ausüben. Die Partner haften bis auf eine Ausnahme persönlich und gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Denn entstehen Schäden durch eine fehlerhafte Ausübung des Berufes, haftet nur der Partner, dem der Fehler unterlaufen ist. Gegründet wird eine solche Gesellschaft, indem die Partner einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag abschließen.

Weitere Informatioenen

Weitere Informationen zur KG und Partnergesellschaft auf foerderland.de