Hast du schon einmal von Johan van Oldenbarnevelt gehört? Der Holländer gründete 1602 die „Vereinigte Ostindische Kompanie“ (VOC) – einen ersten „Global Player“, der über eine komplexe Handels- und Kriegsflotte verfügte. Handelsposten der VOC gab es in Persien, Indien, China, Japan und Indonesien; das Startkapital betrug 6,5 Millionen Gulden. Dieses Geld sammelte die VOC bei den Bürgern Hollands – die VOC gilt somit als erste Aktiengesellschaft moderner Prägung.
Darum ging's
Jeder Holländer konnte VOC-Aktien kaufen und sich in das Aktionärsbuch einschreiben lassen. Er wurde damit zum Teilhaber dieser Gesellschaft, wobei seine Haftung auf den Nominalwert der Aktie begrenzt war. Damit hatte die VOC bereits im 17. Jahrhundert eine Form, wie sie heute für Kapitalgesellschaften üblich ist: Im Gegensatz zur Personengesellschaft haftet ein Anteilseigner nur in der Höhe seiner Einlage.
Es steht nicht sein persönliches Engagement im Vordergrund, sondern seine finanzielle Beteiligung am Unternehmen. Wer sich an einer Personengesellschaft beteiligt (z. B. an einer OHG oder GbR), muss allerdings mit seinem Privatvermögen haften.
Was gehört dazu?
Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Limited (Ltd). Außerdem besteht eine Kapitalgesellschaft unabhängig von ihren Mitgliedern, sie ist eine juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit.
Gründung
In der Regel findet eine relativ aufwendige Gründung statt: Ein Gesellschaftsvertrag ist abzuschließen, eine Satzung durch einen Notar zu bestätigen und ein Eintrag in das Handelsregister vorzunehmen. Die Höhe des Stammkapitals ist gesetzlich geregelt; die Vertretung nach außen und die Geschäftsführung können in der Hand von Nicht-Gesellschaftern liegen (Fremdorganschaft). Entscheidungen fallen durch Mehrheitsbeschluss, ausschlaggebend für die Stimmenzahl ist der Kapitalanteil.
Was verbirgt sich also hinter dem Begriff „Kapitalgesellschaft“?
Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Unternehmen, dem Gesellschafter Kapital zur Verfügung stellen, ohne zur persönlichen Mitarbeit verpflichtet zu sein. In der Regel leiten angestellte Geschäftsführer eine Kapitalgesellschaft, die als juristische Person rechts-, delikt- und prozessfähig sind.
Fazit
Kapitalgesellschaften gibt es in sehr unterschiedlichen Varianten: von der „Ein-Mann-GmbH“ bis zum multinationalen Konzern, dessen Aktien an den Börsen gehandelt werden.
Haftung
Als Rechtsform sind Kapitalgesellschaften u. a. deshalb attraktiv, weil sich die Haftung auf die Gesellschaftseinlagen beschränkt – im Gegensatz zu den Personengesellschaften wie OHG oder KG. Dafür hat der Gesetzgeber aber auch höhere Hürden aufgebaut, die ein Gründer überwinden muss, um ans Ziel zu kommen.
Die Stichworte lauten: Mindestkapital, formeller Gründungsaufwand oder organisatorische Voraussetzungen. So kann man sich schon fragen, ob Johan van Oldenbarnevelt diese Gesellschaftsform heute wieder wählen würde, um die Weltmeere zu erobern.
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