Kapitalgesellschaften: Die Mini-GmbH

Da die GmbH mit ihren 25.000 Euro Stammkapital für viele Gründer zu teuer ist, gibt es seit 2008 die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, die vor allem unter dem Namen „Mini-GmbH“ bekannt ist und eine kostengünstige Alternative darstellt.

Die Mini-GmbH / Unternehmensgesellschaft

(haftungsbeschränkt)

Hier die wichtigsten Details der Mini-GmbH im Überblick:

Aufteilung der Geschäftsanteile

Die Geschäftsanteile der einzelnen Gesellschafter können beliebig aufgeteilt und auch wesentlich einfacher gestückelt werden. Die einzige Bedingung ist, dass es sich um einen geraden Eurobetrag handelt.

Gesellschafter

Die Höchstanzahl an Gesellschaftern liegt – sofern die Mustersatzung genutzt wird – bei drei Personen. Kommen mehr Gesellschafter zusammen, so kann die Mustersatzung / das Musterprotokoll nicht verwendet werden und es muss ein eigenständiger Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet werden. Alle Gesellschafter sind verpflichtet sich in das Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Das vereinfacht u. a. die Abtretung von Geschäftsanteilen an neue oder andere Gesellschafter.

Musterprotokolle

Angehende Gründer können bei der einfachen Standardgründung ein vorgefertigtes Musterprotokoll verwenden. Das Protokoll umfasst drei Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) in einem und stellt bei niedrigem Stammkapital eine echten Kostenersparnis dar (Wegfall von Anwaltskosten). UG-Gründer müssen jedoch wie bei einer normalen GmbH-Gründung zum Notar, um den Gesellschaftsvertrag beurkunden zu lassen.

Handelsregistereintrag

Erst mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die UG. Der Vorgang wird elektronisch über ein Standardformular vom Notar abgewickelt. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Einlagen tatsächlich geleistet wurden. Zudem ist eine Erklärung des Gründers, dass alle notwendigen Genehmigungen beantragt sind, notwendig. Die Eintragung soll innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Damit wird Rechtssicherheit gewährleistet, denn der Gründer muss bereits vor Gründung geschäftlich tätig werden und die Haftungsbeschränkung sollte daher so früh wie möglich einsetzen.

Gründungskosten

Das notwendige Gründungskapital einer Mini-GmbH beträgt einen Euro. Es sind nur Bar- und keine Sacheinlagen möglich. Je niedriger das Stammkapital desto geringer die Gebühren bei der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (bei Standardgründungen ab 50,00 Euro). Bei Verwendung des Musterprotokolls entfallen die Anwaltskosten, die für das Neuaufsetzen eines Gesellschaftsvertrages angefallen wären. Dennoch sollte man überlegen, ob das Hinzuziehen eines Anwalts nicht trotzdem sinnvoll ist. Die Eintragungsgebühren in das Handelsregister belaufen sich auf ca. 150,00 Euro. Hinzu können noch mögliche zusätzliche IHK-Beiträge und eventuell Gewerbeerlaubnisgebühren kommen.

Rücklagenbildung / Thesaurierungspflicht

Läuft das Geschäft erfolgreich, muss jährlich ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns ins Stammkapital überführt werden. Dieser Vorgang muss solange wiederholt werden bis das Mindest-Stammkapital einer GmbH von 25.000,00 Euro erreicht ist.

Umwandlung in eine GmbH

Wenn die Mini-GmbH gesetzliche Rücklagen von 25.000,00 Euro gebildet hat, haben die Gesellschafter die Möglichkeit, die UG in eine normale GmbH umzuwandeln. Für die Umfirmierung wird eine notariell beurkundete Satzungsänderung benötigt. Die Umwandlung ist aber kein Muss: Verzichten die Gesellschafter darauf, bleibt die alte Rechtsform mitsamt der Rücklagenpflicht bestehen.

Besteuerung

Eine Mini-GmbH ist voll körperschaftssteuerpflichtig. In Deutschland beträgt die Körperschaftssteuer 15 Prozent. Hinzu kommen Gewerbesteuer (3,5% + von der Gemeinde festgelegter Hebesatz) und Solidaritätszuschlag (5,5%). Für die Gesellschafter gilt außerdem die Abgeltungssteuer.

Pro: Stärken der Mini-GmbH

Die Vorteile der UG liegen klar auf der Hand: Der niedrige Kapitalbedarf zum Unternehmensstart. Insgesamt ist das Gründungsverfahren deutlich unkomplizierter, läuft schneller ab und bietet jede Menge Flexibilität.

Contra: Schwächen der Mini-GmbH

Leider hat die UG auch deutliche Nachteile: Potenzielle Geschäftspartner und Banken können Vorbehalte gegen die Mini-GmbH haben, da eine geringes Haftungskapital auch ein größeres Ausfallrisiko darstellt. Es kann passieren, dass an die UG nur gegen Vorkasse oder Bürgschaften geliefert wird. Auch Schwierigkeiten beim Eröffnen eines Geschäftskontos können auftreten. Zudem kann durch die Rücklagenbildung nicht der gesamte Gewinn ausgeschüttet werden.

Vorteile gegenüber der englischen Limited

Die Mini-GmbH wird häufig mit der englischen Limited verglichen, da sich die beiden Rechtsformen in vielen Punkten ähneln, wie zum Beispiel in den geringen Gründungskosten. Entscheidend ist aber, dass die Mini-GmbH in die deutsche Rechtsordnung eingebunden ist und daher für junge Gründer in Deutschland die bessere Wahl ist. Somit gibt es keine etwaigen Regelungslücken oder Rechtsunvereinbarkeiten, wie das in der Regel bei ausländischen Rechtsformen der Fall ist. Zudem genießt die Limited vielerorts keinen besonders guten Ruf. Ein englischer Geschäftssitz ist zumindest formal notwendig. Diese Tatsache schreckt viele potenzielle Geschäftspartner im Hinblick auf die Probleme bei möglichen Unstimmigkeiten ab. Darüber hinaus werden die geringen Gründungskosten der Limited durch die entstehenden Folgekosten relativiert, beispielsweise muss jährlich ein Geschäftsbericht in englischer Sprache vorgelegt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Mini-GmbH auf foerderland.de