Das Gesundheitszeugnis – für Verkostungen

Du bietest gerne neue Produkte und Geschmacksrichtungen zur Verkostung an? Dann solltest du wissen, dass es in vielen Fällen notwendig ist, ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, bevor du dich für die Verkostung oder generell in der Gastronomie bewerben kannst. Auch wenn es vielleicht lästig erscheint, ist das Gesundheitszeugnis eine wichtige Maßnahme, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und das Risiko von Lebensmittelübertragungen zu minimieren. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über das Gesundheitszeugnis für Verkostungen wissen musst, damit du dich bestmöglich auf deinen nächsten Verkostungseinsatz vorbereiten kannst.

Was ist ein Gesundheitszeugnis?

Das Gesundheitszeugnis wird in der Regel „Bescheinigung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder Erstbelehrung“ genannt. Alle, die eine Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie nachgehen möchten, benötigen ein Gesundheitszeugnis.

Für alle Jobs, bei denen du also direkt mit Lebensmitteln (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, wie beispielsweise Geschirr und Besteck) in Berührung kommst, brauchst du gemäß § 43 des deutschen Infektionsschutzgesetzes eine Erstbelehrung, umgangssprachlich immer noch Gesundheitszeugnis genannt. Dieses Dokument muss schon bei Arbeitsbeginn vorliegen.

Im Gesundheitszeugnis (der Erstbelehrung) wird bestätigt, dass man über bestimmte Tätigkeitsverbote aufgeklärt wurde, welche Personen betreffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Das heißt, nach dieser Belehrung weißt du, dass du mit bestimmten Krankheiten nicht arbeiten solltest, um eine Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern, die sich über Lebensmittel besonders leicht verbreiten können. Zudem musst du versichern, dass dir selbst gegenwärtig keine gesundheitlichen Gründe für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Früher waren die Untersuchungen für Gesundheitszeugnisse relativ umfangreich. Das hat sich geändert: Seit 2001 erfolgt nur noch eine mündliche Belehrung durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes oder einen vom Amt beauftragten Arzt nach § 43 des Infektionsschutzgesetz. Eine körperliche Untersuchung samt Tests von Blut, Urin und Stuhl führt das Amt heute nicht mehr durch.

Wo du das Gesundheitszeugnis bekommst

Nachdem du an einer Infektionsschutzbelehrung teilgenommen hast, bekommst du ein Gesundheitszeugnis. Du musst erklären, dass du an keiner Infektionskrankheit leidest und die Tätigkeitsverbote bei einer solchen Erkrankung kennst. Wende dich am besten an das Gesundheitsamt deiner Stadt oder Gemeinde und lass dir dort einen Termin geben für die Erstbelehrung – Wartezeiten von zwei bis drei Wochen sind allerdings keine Seltenheit.

Als praktische Alternative zum Behördengang kannst du im Raum Hamburg das Gesundheitszeugnis bei den Ärzten von gesundheitszeugnis.de erhalten, eine Anmeldung ist hier nicht erforderlich.

Gesundheitszeugnis: Kosten, die zu erwarten sind

Die Kosten für das Gesundheitszeugnis variieren je nach Standort und können zwischen 25,00 € und 75,00 € liegen. Der genaue Preis für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung hängt von der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis ab.

Gesundheitszeugnis online beantragen

Einige Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz auch online an. Dazu kannst du dich einfach beim Gesundheitsamt deiner Stadt oder deines Landkreises erkundigen und zu einem Termin anmelden.

Für die Online-Belehrung wird eine Gebühr fällig, welche meist zwischen 20 und 30 € liegt. Meist muss man sich dann online über einen Videoanruf mit dem Personalausweis legitimieren. In der Regel wird dann ein Schulungsvideo gezeigt und anschließend dein Wissen über einen Test abgefragt. Hast du bestanden, erhältst du dein Gesundheitszeugnis per E-Mail.

Zu deinem Online-Gesundheitszeugnis in unter 10 Minuten gelangst du auch über Gesundheitsnachweis24.de

Alle zwei Jahre wieder – die Folgebelehrung

Alle zwei Jahre muss die Belehrung an dich dann wiederholt werden, daher der Name Folgebelehrung. Diese darf dann vom Arbeitgeber selbst oder einem Beauftragten durchführt und dokumentiert werden. Im norddeutschen Raum wird dieser Service auch von folgebelehrung.de für 15,00 Euro angeboten.

Gesundheitszeugnisse, die vor dem Jahr 2001 ausgestellt worden sind, behalten weiterhin ihre Gültigkeit, auch hier muss aber alle zwei Jahre die Folgebelehrung erfolgen.

Zu weiteren Fragen oder Informationen steht dir das für dich zuständige Amt für Gesundheit sicher gern zur Verfügung.

Weitere Infos

Infektionsschutzgesetz
Gesundheitszeugnis, Wikipedia