Mustervertrag für Promotion-, Messe- und Eventagenturen: Standardarbeitsvertrag
Bei Arbeitsverträgen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, jedoch müssen Gesetze, Arbeitnehmerschutzbestimmungen, mögliche Tarifverträge, Betriebs-/Dienstvereinbarungen und das Richterrecht beachtet werden.
Im Arbeitsvertrag werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers festgelegt und können in verschiedener Form zustande kommen: schriftlich, mündlich oder durch Handschlag. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Vertrag.
Überblick über einzelne Standardvertragsklauseln
- Vertragsparteien
- Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit des Arbeitnehmers – Versetzungsklausel
- Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Überstunden
- Vergütung
- Urlaub
- Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
- Nebentätigkeit
- Schweigepflicht
- Beendigung/Kündigung
Besondere Hinweise
- Arbeitgeber sollten festlegen, ob das Arbeitsverhältnis unbefristet oder befristet sein soll. Eine Befristung unterliegt gewissen Voraussetzungen: Ohne einen Sachgrund darf diese höchstens 2 Jahre dauern (weitere Informationen zu den Sachgründen im § 14 TzBfG).
- Wird der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers im Vertrag zu konkret ausformuliert, wird das Weisungsrecht des Arbeitgebers eingeschränkt. Über eine Versetzungsklausel wird der Arbeitgeber berechtigt, dem Arbeitnehmer anderweitige (zumutbare) Aufgaben zu übertragen.
- Arbeitgeber dürfen nicht einseitig je nach Bedarf die Arbeitszeit des Arbeitnehmers bestimmen.
- Die Probezeit eines Anstellungsverhältnisses darf maximal 6 Monate dauern, wobei die Kündigungsfrist mindestens 2 Wochen beträgt.
- Arbeitgeber sollten Höhe und Fälligkeit der Vergütung festlegen, ansonsten gilt nach dem Gesetz die ortsübliche Vergütung als vereinbart und in der Regel eine Fälligkeit zum letzten des Monats.
- Arbeitnehmer haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen (6-Tage-Woche) und einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (5-Tage-Woche).
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Rechtlicher Hinweis: Unsere Musterverträge und Informationen dienen als Informationsquelle und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Wir bieten keine Garantie auf vollständige Richtigkeit.
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