Mustervertrag für Promotion- Messe- und Eventagenturen: Teilzeitvertrag
Eine Tätigkeit wird nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigung bezeichnet, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.
Besondere Hinweise
- Arbeitnehmer in Teilzeit haben ein Recht auf Urlaub. Wenn der Arbeitnehmer in Teilzeit an jedem Arbeitstag in der Woche arbeitet, hat er Anspruch auf dieselbe Anzahl an Urlaubstagen wie ein Arbeitnehmer in Vollzeit. Bei weniger Arbeitstagen lässt sich der Urlaubsanspruch wie folgt berechnen: Die Gesamtanzahl der Urlaubstage (z. B. 30) wird durch die im Unternehmen übliche Zahl an Arbeitstagen in der Kalenderwoche (z. B. 5) dividiert. Das Ergebnis dieser Rechnung wiederum wird mit der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten (z. B. 3) multipliziert.
- Eine Teilzeitbeschäftigung ist sozialversicherungspflichtig.
- Eine Teilzeitbeschäftigung ist lohnsteuerpflichtig. Wie hoch die Steuern sind, ist abhängig von Einkommen und Steuerklasse.
- Teilzeitverträge können befristet sein. Eine Befristung unterliegt gewissen Voraussetzungen: Ohne einen Sachgrund darf diese höchstens 2 Jahre dauern (weitere Informationen zu den Sachgründen im § 14 TzBfG). Ist die Teilzeittätigkeit zunächst auf einen kürzeren Zeitraum befristet, kann sie innerhalb dieser zwei Jahre höchstens dreimal verlängert werden.
Beliebte Jobs in Teilzeitbeschäftigung
- Gastronomie
- Verkaufsberater
- Supermarktaushilfen
- Fahrer/Kuriere
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Rechtlicher Hinweis: Unsere Musterverträge und Informationen dienen als Informationsquelle und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Wir bieten keine Garantie auf vollständige Richtigkeit.
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