Werkstudenten-Job – was du wissen solltest

Der Werkstudenten-Job bietet Studenten die Möglichkeit, nicht nur ihre akademische Laufbahn zu verfolgen, sondern gleichzeitig auch in größerem Umfang praktische Erfahrungen zu sammeln. Diese Arbeitsform ermöglicht es dir, parallel und flexibel zum Studium in einem relevanten Fachgebiet tätig zu sein und dich somit frühzeitig beruflich zu orientieren.

Was ist ein Werkstudenten-Job?

Im Unterschied zu Minijobs und Praktika zeichnet sich der Werkstudenten-Job durch seine ideale Kombination von Theorie und Praxis sowie das besondere Arbeitsverhältnis aus. Beim Minijob, der nicht zwingend zum eigenen Berufsfeld passt, liegt die Verdienstgrenze bei 538 €. Mithilfe von Praktika kannst du dich zwar in deinem Berufsfeld orientieren, allerdings werden diese meist gering oder gar nicht vergütet und beschäftigen dich nur über einen kurzen Zeitraum.

Dahingegen hast du bei einem Werkstudenten-Job die Möglichkeit, als immatrikulierter Student während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche bei einem Unternehmen aus deiner Branche zu arbeiten. In den Semesterferien fällt diese Regel weg und du darfst sogar in Vollzeit arbeiten. Dies bietet dir die Chance, berufliche Erfahrungen zu sammeln, ohne den Fokus auf dein Studium zu verlieren. Außerdem verdienst du bei deinem Werkstudentenjob deutlich mehr als bei einem Minijob, ohne deinen Studierendenstatus zu verlieren.

Voraussetzungen, um als Werkstudent durchzustarten

Um als Werkstudent durchzustarten, bedarf es der Immatrikulation an einer Hochschule. Während des Semesters gilt eine wöchentliche Arbeitszeitbeschränkung von 20 Stunden, während der vorlesungsfreien Zeit können Werkstudenten auch mehr arbeiten. Wichtig ist nur, dass du als Werkstudent maximal 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden arbeiten darfst. Dies schafft Flexibilität und ermöglicht eine optimale Anpassung an den Studienverlauf.

Vorteile eines Werkstudenten-Jobs

Die Vorzüge eines Werkstudenten-Jobs sind vielfältig. Als Student sammelst du praxisnahe Erfahrungen in deiner gewünschten Branche, knüpfst wertvolle Kontakte für die Zukunft und erhältst oft eine attraktivere Vergütung im Vergleich zu anderen studentischen Beschäftigungsverhältnissen. Häufig kannst du deine Abschlussarbeit, in dem Unternehmen schreiben, für das du arbeitest, und nicht selten ergibt sich die Möglichkeit einer Übernahme nach dem Studium, da dein Arbeitgeber deine bereits erworbenen Fähigkeiten schätzt.

Kann ich einen Minijob und einen Werkstudenten-Job gleichzeitig machen?

Ja, in der Regel ist es möglich, einen Minijob und einen Werkstudenten-Job parallel auszuüben. Wichtig ist, dass du vorher einmal in deinem Werkstudenten-Vertrag nachliest, ob du eine Nebentätigkeit mit deinem Arbeitgeber absprechen musst. Ist eine Absprache notwendig, solltest du das auch auf jeden Fall tun, da dir gekündigt werden könnte, wenn du einfach so einen weiteren Job annimmst.

Wenn du einen Minijob als Nebentätigkeit zu deinem Werkstudenten-Job angenommen hast, solltest du jedoch darauf achten, das gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeitlimit von 20 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten, um deinen Studierendenstatus zu behalten. Denn Achtung: Es zählen hierbei die Stunden aus allen Jobs zusammen. Das gilt auch für deine Tätigkeiten in den Semesterferien, in denen du für maximal 26 Wochen in Vollzeit arbeiten darfst.

Ebenfalls im Blick behalten solltest du deinen jährlichen Verdienst. Dieser sollte aus beiden Jobs gemeinsam 11.604 € (Stand 2024) nicht überschreiten, da du sonst lohnsteuerpflichtig bist. Falls du diese Freigrenze doch einmal überschreiten solltest, musst du dich allerdings nur darauf einstellen, den Teil zu versteuern, der über dem Freibetrag liegt.

Kann ich mir einen Werkstudenten-Job als Praktikum anrechnen lassen?

Grundsätzlich kann ein Werkstudenten-Job als Praktikum anerkannt werden, sofern die Tätigkeiten den Anforderungen des Studiengangs entsprechen. Dafür muss dein Werkstudenten-Job thematisch zu deinem Studiengang passen und du musst eine bestimmte Anzahl an Stunden absolvieren. Es empfiehlt sich also, bei deiner Hochschule nachzufragen, ob deine als Werkstudent erworbenen Erfahrungen als Praktikum anrechenbar sind.

Rechte und Pflichten eines Werkstudenten

Die Rechte und Pflichten eines Werkstudentenjobs unterscheiden sich zu den meisten anderen Jobarten und sind darauf ausgerichtet, dir Vorteile zu verschaffen.

Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch

Wie schon zuvor erwähnt, darfst du als Werkstudent während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, um deinen Studierendenstatus nicht zu verlieren. In der vorlesungsfreien Zeit besteht die Möglichkeit, mehr zu arbeiten.

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und dem Arbeitsvertrag. Im Allgemeinen haben Werkstudenten, wie andere Beschäftigte auch, Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Als Faustregel gilt: Pro Arbeitstag pro Woche erhältst du als Werkstudent 4 Urlaubstage im Jahr.

Lohn und Sozialversicherung

Werkstudenten erhalten in der Regel eine marktübliche Vergütung, die sich je nach Branche, Unternehmen und individueller Qualifikation unterscheiden kann. Du kannst also mindestens mit dem aktuellen Mindestlohn von 12,41 € (Stand: 2024) rechnen, häufig auch mit etwas mehr.

Als Werkstudent genießt du dank des Werkstudentenprivilegs Sonderregelungen bei der Sozialversicherung, die dich durch Befreiungen bei den Beitragspflichten profitieren lassen. Generell gilt, dass du von zusätzlichen Beiträgen für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit bist. Allerdings hängt die Sozialversicherungspflicht in einigen Fällen von der Höhe des Einkommens ab. Einen Überblick über die Sonderregelungen bei der Sozialversicherung bietet dir die folgende Übersicht.

Sonderregelungen und Unterschiede zu Vollzeitbeschäftigten

Hier zeigen wir dir die Unterschiede der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie der Arbeitszeitflexibilität und des Urlaubsanspruchs zwischen Vollzeitbeschäftigten und Werkstudenten.

Rentenversicherung:

Als Vollzeitbeschäftigter werden 18,6 % deines Bruttolohns an die Rentenversicherung gezahlt. Dieser Beitrag wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Als Werkstudent und bei einem Verdienst von unter 538 € pro Monat zahlt dein Arbeitgeber 15 % und du die übrigen 3,6 % in die Rentenversicherung ein. Es ist dann für Werkstudenten sogar möglich, sich beim Arbeitgeber schriftlich ganz von der Rentenversicherung zu befreien. Verdienst du allerdings mehr als 538 € pro Monat, wird dein Beitrag zur Rentenversicherung anhand deines tatsächlichen Einkommens berechnet.

Krankenversicherung:

Der gesetzlich festgeschriebene Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
Werkstudenten sind bei einem Einkommen von unter 520 € pro Monat familienversichert, wenn sie noch unter 25 Jahre alt sind. Sie müssen also keine Beiträge bezahlen. Bei der Überschreitung einer dieser Grenzen, musst du dich über die studentische Krankenversicherung selbst versichern. Meist sind die Beiträge zur Krankenversicherung für Studenten allerdings eher gering angesetzt. Informiere dich am besten im Vorfeld bei deiner Krankenkasse.

Arbeitslosenversicherung:

Gesetzlich festgeschrieben ist ein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % des Arbeitsentgelts. Als Werkstudent hingegen bist du versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.

Arbeitszeitflexibilität:

Wenn du in Vollzeit arbeitest, arbeitest du in der Regel 40 Stunden pro Woche, also 8 Stunden pro Tag. Bei bestimmten Arbeitszeitmodellen, wie der Gleitzeit oder der Kernarbeitszeit, ist es möglich, die Arbeit in ein individuelles Zeitfenster zu legen, solange die Vorgaben des Arbeitgebers eingehalten werden.

Im Gegensatz zu Vollzeitbeschäftigten haben Werkstudenten eine höhere Flexibilität in Bezug auf ihre Arbeitszeiten. Dies ermöglicht es ihnen, Studium und Arbeit besser zu koordinieren. So darf die Arbeitszeit in der vorlesungsfreien Zeit erhöht werden, während sie in der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden betragen darf, damit genug Zeit für das Studieren bleibt. Auch die 20 Arbeitsstunden in der Vorlesungszeit können meist sehr flexibel an den Stundenplan angepasst werden, sodass sich Studium und Arbeit ideal kombinieren lassen.

Geringerer Urlaubsanspruch:

Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmern mit einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage Urlaub zu. Meist sind im Arbeitsvertrag höhere Urlaubsansprüche vereinbart.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch besteht auch für Werkstudenten, allerdings kann er aufgrund der geringeren wöchentlichen Arbeitszeit im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten entsprechend niedriger ausfallen. Pro wöchentlichem Arbeitstag kannst du mit 4 Urlaubstagen pro Jahr rechnen.