Dein Umsatz wird nach deinem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was dein Auftraggeber aufwendet, um deine Dienstleistung zu erhalten, abzüglich der Umsatzsteuer. Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent.
Wie Tätigkeiten im Ausland zu versteuern sind.
Wenn du im Ausland jobbst, unterliegst du grundsätzlich der deutschen Umsatzbesteuerung, weil du hier dein Unternehmen betreibst. Wenn deine Leistung als sog. Katalogleistung angesehen wird (Werbeleistungen sowie Leistungen, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen – also Werbungsmittler, Werbeagenturen), gilt der Steuersatz des Landes, in dem die Agentur ansässig ist. Auskünfte hierzu erhältst du bei deiner Industrie- und Handelskammer (IHK).
Fristen zur Umsatzsteuervoranmeldung.
Du musst bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuervoranmeldung auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln. Darin musst du die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst berechnen und sie zum gleichen Termin an die Finanzkasse zahlen.
Die Länge des Voranmeldungszeitraums hängt von der Höhe der Umsatzsteuer des Vorjahres ab. Grundsätzlich entspricht dieser dem Kalendervierteljahr. Liegt deine letzte Jahresteuer zwischen 1.000,00 und 7.500,00 Euro, musst du die Umssatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich abgeben. Kommst du über diesen Betrag hinaus, bist du verpflichtet diese monatlich einzureichen.
Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung.
Bei einer Jahressteuer von unter 1.000,00 Euro kannst du dich von der Abgabe der Voranmeldung durch das Finanzamt befreien lassen. Dieses kann den Antrag aber in begründeten Einzelfällen ablehnen.
Das ist in drei Fällen möglich: Wenn nachhaltige Veränderungen in der betrieblichen Struktur stattfinden, der Steueranspruch gefährdet ist oder wenn im laufenden Jahr mit einer wesentlich höheren Steuer als in den Vorjahren zu rechnen ist.
Für Gründer: Monatliche Voranmeldung ist Pflicht.
Im Jahr der Neugründung deines Unternehmens und im Folgejahr bist du zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.
Vorsteuerabzug – betriebliche Ausgaben gegenrechnen.
Wenn du Lieferungen oder sonstige Leistungen für dein Unternehmen bezogen hast (z. B. Produkte für eine Verkostung gekauft hast), kannst du die in Rechnung gestellte und gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) als Vorsteuer abziehen. Dabei ziehst du die von dir gezahlte Mehrwertsteuer bei deiner Umsatzsteuervoranmeldung für den Voranmeldungszeitraum ab, in dem du die Rechnung bezahlt hast.